27.7.2010, heise online
Datenschützer untersagen Datenübermittlung aus Arztpraxissystemen
Ein seit längerem schwelender Streit zwischen dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD) und dem Hausärzteverband Schleswig-Holstein (HÄV SH) ist eskaliert: Die Datenschützer untersagten dem Verband mit einer sofortigen Verfügung bei einem Zwangsgeld in Höhe von 30.000 Euro den Umgang mit Patientendaten. So soll verhindert werden, dass Ärzte im Rahmen eines im Juni ausgehandelten Abkommens zur hausarztzentrierten Versorgung Software in ihre Praxis-EDV integrieren, die ohne Kontrolle des Arztes oder eingeschalteter Datenschützer Patientendaten an Dienstleister übermittelt.