Onlinerechte für Beschäftigte - Überwachung am Arbeitsplatz
Aktuelles
28.7.2010, heise online

Sicherheitsunternehmen kritisieren De-Mail

In einer Mitteilung begrüßt der TeleTrusT e.V. den Gesetzentwurf zur De-Mail, übt aber auch grundsätzliche Kritik. De-Mail soll als rechtsverbindlicher Service die Online-Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden verbessern. Den Dienst dürfen nur zertifizierte Unternehmen anbieten, die durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) überprüft wurden. Sie müssen definierte Verschlüsselungs- und Speicherstandards einhalten und sind verpflichtet, die eindeutige Identifizierung der Inhaber von De-Mail-Konten nachzuweisen. Zur Vorregistrierung eines De-Mail-Accounts gehört daher, dass die interessierten Bürger mit einem Formular und dem Personalausweis oder Pass zu einer Behörde gehen. Diese muss die Identität bestätigen und das Formular zum De-Mail-Anbieter schicken. An dem geplanten Dienst, dessen gesetzliche Grundlage sich noch in der Entwurfsphase befindet, gibt es bereits einige Kritik.


impressum   datenschutz   druckversion   RSS-Feed abonnieren rss-feed   seitenanfang
© 2010 Onlinrechte für Beschäftigte, alle Rechte vorbehalten, Angaben ohne Gewähr

Kooperationsgewerkschaften dgb-startseite ver.di - startseite ig metal

interaktiv

Freiheit statt Angst: Demo am 11.9.2010 in Berlin
Gegen Vorratsdatenspeicherung!
ver.di-Positionen zur Vorratsdatenspeicherung
Diskutieren Sie mit uns in unserem Forum!
Ihr Chef weiß alles...