Urteil des LAG Düsseldorf vom 02.09.2008 (Az.: 9 TaBV 8/08)
Zugangsmöglichkeit zum Internet für alle BetriebsratsmitgliederDie Beteiligten streiten darüber, ob der Arbeitgeber allen Mitgliedern des antragstellenden Betriebsrats den Zugang zum Internet zu ermöglichen und ihnen externe E-Mail-Adressen einzurichten oder jedenfalls dem Betriebsrat einen Zugang zum Internet einzurichten hat.Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller eine nicht auf einzelne Betriebsratsmitglieder beschränkte Zugangsmöglichkeit zum Internet einzurichten. impressum datenschutz druckversion ![]() rss-feed seitenanfang© 2010 Onlinrechte für Beschäftigte, alle Rechte vorbehalten, Angaben ohne Gewähr
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