Urteil des LAG Kiel vom 23.01.2008 (Az.: 3 Sa 305/07)
Dienstliche E-Mail-Adresse mit Vor- und Nachnamen zulässigDas Landesarbeitsgericht Kiel hat entschieden, dass die Nennung des Vor-und Nachnamens in der E-Mail-Adresse einer Mitarbeiterin zulässig ist. Diese hatte gegen die Anweisung der Stadt Lübeck geklagt, weil sie als Sachbearbeiterin im Jugendamt häufig mit äußerst problembehafteten Sozialfällen zu tun habe und durch die Verwendung des Vornamens auf dem städtischen Briefpapier und in der E-Mail-Adresse Belästigungen im Privatleben befürchtete. Die Entscheidung des Arbeitgebers für einen "personalisierten" Behördenauftritt obliege grundsätzlich seinem Organisationsermessen, urteilte das LAG. Die Nennung von Vor- und Nachnamen verletze in der Regel nicht das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter, da der Vorname einer Person nach allgemeinem echtsempfinden keiner besonderen Geheimhaltung bedarf. Quelle: ver.di-Newsletter Internet-Recht - ISSN 1866-5187, Ausgabe 4/2008 impressum datenschutz druckversion ![]() rss-feed seitenanfang© 2010 Onlinrechte für Beschäftigte, alle Rechte vorbehalten, Angaben ohne Gewähr
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