Onlinerechte für Beschäftigte - Überwachung am Arbeitsplatz
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Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 01.12.2000 (Az. 6 Sa 562/99)

Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung per E-Mail

Das Verteilen von Werbematerial für eine Gewerkschaft auch während der Arbeitszeit ist grundsätzlich zulässig.(vom erweiterten Schutzbereich des Artikel 9 Absatz 3 GG gedeckt) Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalles und die Abwägung der grundrechtlich geschützten Positionen beider Parteien (wirtschaftliche Betätigungsfreiheit/Informationsfreiheit)
BR und Gewerkschaftsmitglied hatte privat von zu Hause aus ca. 350 Mitarbeitern an deren dienstliche E-Mail Adresse Rundmail geschickt, in dem er für Beitritt zur Gewerkschaft warb. Die erteilte Abmahnung war unzulässig.


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