Onlinerechte für Beschäftigte - Überwachung am Arbeitsplatz
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Urteil des AG Hannover vom 1.12.2000 (Az. Ca 504/00 B)

Kündigung wegen privater Internetnutzung

Fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung wirksam, weil Arbeitnehmer den Internetzugang seines Arbeitgebers benutzt hatte um private Pornografie-Webseite zu unterhalten. Arbeitgeber ist Verband mit Schwerpunkt in Jugendförderung.


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