Urteil des AG Hannover vom 1.12.2000 (Az. Ca 504/00 B)
Kündigung wegen privater InternetnutzungFristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung wirksam, weil Arbeitnehmer den Internetzugang seines Arbeitgebers benutzt hatte um private Pornografie-Webseite zu unterhalten. Arbeitgeber ist Verband mit Schwerpunkt in Jugendförderung. impressum datenschutz druckversion ![]() rss-feed seitenanfang© 2010 Onlinrechte für Beschäftigte, alle Rechte vorbehalten, Angaben ohne Gewähr
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