3. März 2004
Das Bundesverfassungsgericht zum „Großen Lauschangriff“
Das BVerfG hat mit seinem Urteil zum so genannten „Großen Lauschangriff“ erneut die Persönlichkeitsrechte der Bürger gestärkt. Das Gericht hat deutliche Grenzen für das heimliche Abhören von Wohnungen mit akustischen Hilfsmitteln gesetzt. Bekräftigt wurde vor allem der hohe Rang des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Eine Rundumüberwachung ist danach ausgeschlossen. Der Gesetzgeber ist nunmehr gefordert, die gesetzlichen Regelungen entsprechend zu ändern.