Onlinerechte für Beschäftigte - Überwachung am Arbeitsplatz
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Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 7.1.2005 (Az. 7 Sa 1243/03)

Gericht erschwert Kündigung bei privatem Websurfen am Arbeitsplatz

Sind Art und Ausmaß des Verbots der privater Internetnutzung am Arbeitsplatz unklar, kommt nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 7 Sa 1243/03) eine außerordentliche Kündigung nicht in Betracht. Die Richter bestätigten damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen als Vorinstanz.

Gegenstand des Verfahrens war ein Streit um die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers, die auf den Vorwurf des unerlaubten privaten Surfens im Internet während der Arbeitszeit und den Zugriff auf pornografische Seiten gestützt wurde.
(Quelle: www.heise.de)


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