 | Onlinerechte für Beschäftigte |  |
19.1.2009, Golem News
EuGH gibt Urteilstermin für Vorratsdatenspeicherung bekannt
Europäische Richter verkünden am 10. Februar 2009 ihr Urteil zur irischen Klage
Der Europäische Gerichtshof hat einen Termin für die Urteilsverkündung zur Vorratsdatenspeicherung genannt: Am 10. Februar 2009 wollen die Richter in Luxemburg ihre Entscheidung über die Klage Irlands bekanntgeben. Nach Ansicht der irischen Regierung fehlt der Vorratsdatenspeicherung die rechtliche Grundlage.