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12.1.2009, heise online
Österreich: Per Video Überwachte haben meist keinen Auskunftsanspruch
Wer in Österreich per Video überwacht wird, hat nach Ansicht der Datenschutzkommission (DSK) keinen Anspruch auf Auskunft über diese Daten, sofern der Überwachende die Videoaufnahmen nicht auswertet. Dies geht aus einer Entscheidung der DSK hervor (K121.385/0007-DSK/2008). Beschwert hatte sich ein Wiener, der in U-Bahn-Waggons der Wiener Linien gefilmt worden war. Er hatte dem Verkehrsunternehmen noch am selben Tag ein Auskunftsersuchen nach dem Datenschutzgesetz (DSG 2000) übermittelt und begehrte unter anderem eine Kopie der Aufnahmen seiner Person. Das Verkehrsunternehmen verweigerte jedoch die Herausgabe der Daten.