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Kontrolle am Arbeitsplatz
Eine zulässige Überwachung der Online-Nutzung durch den Arbeitgeber ist nach deutschem Recht an enge Vorgaben gebunden. Das im Grundgesetz verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird durch Schutzvorschriften im Betriebsverfassungsgesetz und im Bundesdatenschutzgesetz konkretisiert. Soweit vom Arbeitgeber die private Nutzung der betrieblichen Kommunikationsanlagen für die interne Kommunikation erlaubt oder diese nicht ausgeschlossen ist, gelten sowohl das Fernmeldegeheimnis als auch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und des Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes.
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