Kontrolle am ArbeitsplatzEine zulässige Überwachung der Online-Nutzung durch den Arbeitgeber ist nach deutschem Recht an enge Vorgaben gebunden. Das im Grundgesetz verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird durch Schutzvorschriften im Betriebsverfassungsgesetz und im Bundesdatenschutzgesetz konkretisiert. Soweit vom Arbeitgeber die private Nutzung der betrieblichen Kommunikationsanlagen für die interne Kommunikation erlaubt oder diese nicht ausgeschlossen ist, gelten sowohl das Fernmeldegeheimnis als auch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und des Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes.Lesen Sie mehr in unseren Kategorien:
Eckpunktepapier zum Beschäftigtendatenschutz Das BMI am 1. April ein Eckpunktepapier zum Beschäftigtendatenschutz veröffentlicht, bis zur Sommerpause soll ein Referentenentwurf folgen. mehr
Der rechtliche Rahmen des Beschäftigtendatenschutzes Der Vortrag von Prof. Dr. Peter Wedde am 13. November 2008 in Berlin im Rahmen der Veranstaltung "Arbeitnehmerdatenschutz - jetzt gesetzlich regeln" legt anhand praktischer Beispiele die bestehenden gesetzlichen Regelungen und die daraus resultierenden Probleme für Beschäftigte dar. mehr
Informationen zum "Volkszählungsurteil" ...das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des einzelnen, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Einschränkungen dieses Rechts sind im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig und bedürfen einer verfassungsgemäßen, gesetzlichen Grundlage...... mehr
Problematik der Datenerfassung und Datenspeicherung (Präventive) Datenerfassung bringt viele Risiken mit sich: Scheinobjektivität, Sachlicher Kontextverlust, Zeitlicher Kontextverlust und andere führen zu Spannungen in Konfliktsituationen. mehr
Beteiligungsmöglichkeiten für Betriebsräte Eine Auflistung der gesetzlichen Grundlagen für Beteiligungsmöglichkeiten von Betriebsräten. mehr
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