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Betriebs- und Personalräte
Die Nutzung von E-Mail/Internet/Intranet wirft in vielen Bereichen Fragen auf und es besteht nicht nur bei der Interessenvertretung Unsicherheit, gerade auch im Hinblick auf die relativ unübersichtliche und komplexe Rechtslage. Betriebs- und Personalräte stehen vor einer großen Herausforderung, wenn es einerseits darum geht, die Rechte der Beschäftigten zu wahren und andererseits die neuen Kommunikationsmittel für ihre eigene Arbeit zu nutzen. Wir wollen mit Informationen, allgemeinen rechtlichen Hinweisen und praktischen Lösungsvorschlägen mehr Sicherheit anbieten und Betriebs- und Personalräte bei ihrer Arbeit unterstützen.
Urteil des BAG vom 20.01.2009 (Az. 1 AZR 515/08)
Gewerkschaftswerbung per E-Mail
Das Bundesarbeitsgericht bestätigt unsere Haltung, dass gewerkschaftliche Information und Werbung auch an betriebliche E-Mail-Adressen gesandt werden darf. Der Arbeitgeber muss entsprechende Nutzung zulassen, auch wenn der Gebrauch von E-Mailadressen zu privaten Zwecken untersagt ist.
Zugang zu Internet und Intranet
Gemäß § 40 Abs.2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang sachliche Mittel sowie Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen.
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Das Büro des Betriebsrats genießt besonderen Schutz!
Der Betriebsrat ist unselbständiger Teil der verantwortlichen Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ( BDSG). Dies bedeutet, dass das BDSG auf den Datenfluss zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat keine Anwendung findet.
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Lösungsvorschläge
Hier stellen wir unterschiedliche Lösungsmodelle aus der Praxis, sowie Gestaltungsempfehlungen, Leitfäden etc. vor. Zu beachten ist, dass es keine für alle Betriebe gleichermaßen passende Lösung gibt, sondern dass eine individuell auf den Betrieb zugeschnittene Lösung gefunden werden sollte.
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Workshops "Big Brother im Betrieb"
Internet und Intranet sind in aller Munde und beeinflussen in Unternehmen und Organisationen Abläufe, Arbeitsinhalte und Durchlaufzeiten und letzlich wirtschaftliche Entscheidungen. Fragen nach der Qualifikation, den Arbeitsbelastungen und der Leistungs- und Verhaltenskontrolle tauchen im Betrieb auf.
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